Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten von Linn Marie Becker für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammenleistungen erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
Aufbewahrung:
Weitergabe:
Rechte der Patientin:
Die Verarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Leistungen der Hebamme
(1) Kassenleistungen
Die Leistungen der Hebamme richten sich nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V in der jeweils gültigen Fassung. Hierzu gehören insbesondere:
(2) Rückbildungskurse
(3) Wahlleistungen
§ 3 Vergütung und Abrechnung
§ 4 Terminvereinbarungen und Absagen
§ 5 Haftung
§ 6 Datenschutz
§ 7 Widerrufsrecht bei Online- und Fernabsatzverträgen
Linn Marie Becker
Emanuelstr. 13, 80796 München
E-Mail: hebamme-becker@web.de
§ 8 Änderungen der AGB
Die Hebamme behält sich vor, diese AGB anzupassen. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version.
§ 9 Schlussbestimmungen
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.